Kurzvorstellung
Als Interessenvertretung
der Verleiher gründete sich 1948 der Verband der Filmverleiher e.V. mit
Sitz in Wiesbaden (VdF). Er hat zur Zeit 24 Mitgliedsfirmen, die die gesamte
Breite des Marktes abdecken. Der Zweck des Verbandes der Filmverleiher besteht
in der Beratung, Vertretung und Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsfirmen
in gemeinsamen Angelegenheiten. Die Tätigkeit des Verbandes in diesen gemeinsamen
Angelegenheiten umfaßt insbesondere:
- Repräsentanz des
Filmverleihs im In- und Ausland;
- Vertretung vor Behörden,
öffentlichen Stellen und Angehörigen und Verbänden der anderen
Filmsparten;
- Vertretung des Filmverleihs
in den gemeinsamen Institutionen der Filmwirtschaft wie Spitzenorganisation
der Filmwirtschaft (SPIO) und Filmförderungsanstalt (FFA).
- Sachverständigen-Gutachten
und Auskünfte über Fragen des Filmverleihs;
- Informationen und Ratschläge
an die Mitgliedsfirmen durch laufende Rundschreiben, Beantwortung von Einzelfragen;
- Abhaltung von Mitgliederversammlungen,
Vorstands- und Ausschußsitzungen zu Erfahrungsaustausch und Beschlußfassung;
- Maßnahmen zur
Aufdeckung, Beseitigung und Vermeidung von Mißständen auf dem Gebiet
der Vertragserfüllung beim Filmverleih und seinen Vertragspartnern, insbesondere
im Hinblick auf die Überwachung der Abrechnung der Filmtheater, des Inkassos
der dabei festgestellten Abrechnungsdifferenzen und des Inkassos rückständiger
Filmmieten;
- Hinwirken auf einheitliche
Regelungen in Fragen, welche auf Grund der Eigenart und besonderen Gegebenheiten
des Filmverleihs eine solche einheitliche Regelung erforderlich machen.